Standards zum Schutz von Minderjährigen

I. Allgemeine Regeln

Unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, Minderjährigen während ihres Aufenthalts in der Hotelanlage Villa Park Wisełka SPA & Wellness einen angemessenen Schutz zu bieten, werden die folgenden „Standards zum Schutz Minderjähriger im Villa Park Wisełka SPA & Wellness“ eingeführt, im Folgenden als „Standards“ bezeichnet.

Wenn sich die Standards auf Folgendes beziehen:

  • Hotel – das ist die SPA- und Wellnessanlage Villa Park Wisełka,
  • Hoteldirektor – die Person, die Villa Park Wisełka SPA & Wellness leitet,
  • Hotelangestellter – hiermit ist eine Person gemeint, die im Villa Park Wisełka SPA & Wellness beschäftigt ist, unabhängig von der Art des Vertrags, aufgrund dessen sie im Hotel arbeitet,
  • Minderjährige – hierunter ist eine Person zu verstehen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Bei der Anwendung der aus den Standards resultierenden Verfahren muss in jeder Phase berücksichtigt werden, dass diese für die Hotelgäste eine Unannehmlichkeit darstellen können. Daher ist es notwendig, Verständnis für die Reaktionen der Gäste zu zeigen und ihnen die tatsächliche und rechtliche Notwendigkeit der Durchführung dieser Verfahren zu erklären. Die Reaktion eines Hotelgastes kann jedoch keinen Grund für eine Abweichung von den Verfahren darstellen.

Alle in den Standards festgelegten Verfahren müssen auf rationale Weise und unter Berücksichtigung aller Umstände angewendet werden.

Die Mitarbeiter von Villa Park Wisełka sollten im Kontakt mit Minderjährigen deren emotionalen und intellektuellen Entwicklungsstand berücksichtigen. Handelt es sich bei dem Minderjährigen um eine Person mit Behinderung oder besonderem Förderbedarf, sollte dies berücksichtigt werden.

II. Regeln zur Gewährleistung eines sicheren Umgangs zwischen Hotelmitarbeitern und Minderjährigen, insbesondere verbotenes Verhalten gegenüber Minderjährigen

Jegliche Kontakte zwischen einem Hotelangestellten und einem Minderjährigen, der sich im Villa Park Wisełka SPA & Wellness aufhält, sollten nicht über die durch die beruflichen Pflichten des Angestellten gerechtfertigten Interaktionen hinausgehen.

Mitarbeiter dürfen keine körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt, Cybermobbing oder Vernachlässigung in irgendeiner Form anwenden.

Es wird empfohlen, den Aufenthalt mit Minderjährigen in privaten Räumen, beispielsweise einem Hotelzimmer, zu vermeiden.

III. Regeln und Verfahren zur Identifizierung eines Minderjährigen, der in einem Hotel übernachtet, und seiner Beziehung zu dem Erwachsenen, mit dem er oder sie im Hotel übernachtet

Die Identifizierung eines Minderjährigen und seines Verhältnisses zu dem Erwachsenen, mit dem er im Hotel wohnt, erfolgt durch die für das Einchecken der Gäste zuständigen Mitarbeiter. Die Identifizierung erfolgt anhand einer Erklärung eines Erwachsenen, der mit dem Kind im Hotel übernachtet, die Angaben zum Kind bestätigt und die Beziehung zwischen dem Erwachsenen und dem Kind angibt.

Im Falle der Weigerung, die Erklärung auszufüllen, wird Villa Park Wisełka die Registrierung des Gastes ablehnen.

Wenn der für das Einchecken der Gäste zuständige Mitarbeiter Zweifel hinsichtlich der Beziehung zwischen einem Minderjährigen und dem Erwachsenen hat, mit dem er oder sie im Hotel übernachtet, sollte die Person, die das Hotel leitet, diskret benachrichtigt werden. Minderjährige und Erwachsene sollten während dieser Zeit unter der Aufsicht des Hotelpersonals bleiben.

IV. Regeln und Verfahren für die Reaktion im Falle eines begründeten Verdachts, dass das Wohlergehen eines auf dem Hotelgelände anwesenden Minderjährigen gefährdet ist

Wenn der begründete Verdacht besteht, dass das Wohl eines Minderjährigen, der sich auf dem Gelände des Villa Park Wisełka SPA & Wellness aufhält, gefährdet ist, ist jeder Hotelmitarbeiter verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Ein begründeter Verdacht, dass einem Minderjährigen ein Schaden zugefügt wurde, besteht, wenn Umstände beobachtet werden, die auf eine Schädigung hindeuten können, oder wenn der Minderjährige die Schädigung gemeldet hat.

Zu den Maßnahmen gehört die sofortige Benachrichtigung der Hotelleitung und gegebenenfalls der Polizei.

Ein Mitarbeiter kann auch direkt Maßnahmen ergreifen, um den Schaden zu verhindern, sofern dadurch weder seine eigene Sicherheit noch die Sicherheit des Minderjährigen oder anderer Personen gefährdet wird.

V. Verfahren und zuständige Personen für die Einreichung von Meldungen über den Verdacht der Begehung einer Straftat zum Nachteil Minderjähriger und die Benachrichtigung des Vormundschaftsgerichts

Der Hoteldirektor oder die unter Punkt angegebene Person IV-Abschnitt 3 ist verpflichtet, die Polizei oder das Vormundschaftsgericht zu benachrichtigen, wenn die festgestellten Umstände dies rechtfertigen.

In Notsituationen ist jeder Hotelmitarbeiter berechtigt, die Polizei zu verständigen.

VI. Der Kompetenzbereich der Person, die für die Vorbereitung der Hotelmitarbeiter auf die Anwendung der Standards verantwortlich ist, die Grundsätze für die Vorbereitung dieser Mitarbeiter auf deren Anwendung und die Methode zur Dokumentation dieser Tätigkeit

Der Hotelbesitzer ist dafür verantwortlich, seine Mitarbeiter auf die Anwendung der Standards vorzubereiten.

Den Mitarbeitern wird die Möglichkeit gegeben, ihre Kompetenzen im Hinblick auf die sich aus den Standards ergebenden Aufgaben im Rahmen interner Schulungen zu verbessern. Dies wird durch eine Unterschrift auf der Anwesenheitsliste und eine entsprechende Erklärung bestätigt.

VII. Schlussbestimmungen

Der Hotelbesitzer wird die Standards mindestens alle zwei Jahre überprüfen, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Anforderungen und Vorschriften entsprechen. Die Ergebnisse der Begutachtung werden schriftlich dokumentiert.

Die Standards gelten im Villa Park Wisełka SPA & Wellness und sind auf der Website verfügbar www.villa-park.eu und in Papierform an einem sichtbaren Ort an der Rezeption, zusammen mit einer Kurzfassung für Minderjährige.

Die Normen treten am in Kraft 15. August 2024.

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Rechtzeitig 18. bis 22. April 2025 Das Restaurant wird verfügbar sein nur für Hotelgäste.
Wir entschuldigen uns für etwaige Unannehmlichkeiten und danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Aus 18. bis 22. April 2025, das Restaurant wird ausschließlich für Hotelgäste geöffnet.
Wir entschuldigen uns für etwaige Unannehmlichkeiten und danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Du 18. bis 22. April 2025 ist das Restaurant Ausschließlich für Hotelgäste geöffnet.
Wir entschuldigen uns für etwaige Unannehmlichkeiten und danken für Ihr Verständnis.